Wer gegen das Wohnsitzprinzip verstößt oder im EU-Ausland keine reguläre Fahrerlaubnisprüfung ablegt und trotzdem einen fileührerschein erwirbt und in Deutschland benutzt, macht sich strafbar. Und tatsächlich ist es laut ADAC die einzige legale Möglichkeit, diese nicht machen zu müssen: Der Erwerb eines neuen, regulären Führerscheins in